Wer den Schaden hat... 

1979

 

Filmliste Dieter Wedel

 

  

  

Regie 

Dieter Wedel

Drehbuch 

Dieter Wedel

Redaktion 

Ingeborg Janiczak

Produktion 

active-film, München

Kamera 

Igor Luther

Musik 

-

FSK 

-

Länge 

90 Minuten

Auszeichnung 

-

Ur-/Erstaufführung 

10.11.1981 ZDF

Genre 

Fernsehfilm in 2 Teilen

      

  

    

Darsteller

Rolle

Hannelore Elsner  

Eva Kußmann

Jörg Pleva   Peter Kußmann
Rainer Basedow   Mick
Felix von Manteuffel   Rechtsanwalt
Hans Korte   Versicherungsagent
Ulrich Wildgruber   Kommissar Murkser
Herbert Bötticher   Pisskat
Bruni Löbel   Evas Mutter
Hans Häckermann   Herr Schlehberger
Antje Hagen   Frau Schlehberger
Peter Fitz   Wetzel

        

       

         

Inhalt

Das junge Ehepaar Peter und Eva Kußmann kommt von einem Spanienurlaub zurück und stellt fest, dass Einbrecher seine Wohnung aufgebrochen und ausgeräumt haben. Alles ist durchwühlt und auseinandergenommen. Der Schmuck, Evas Pelzmantel, ein wertvolles Bild, der Teppich, Geschirr und Besteck, alles, was irgendwie wertvoll erschien, haben die Diebe offenbar mitgehen lassen. Sogar die Geige, das Arbeitsinstrument von Peter - er ist Berufsmusiker - liegt nicht mehr im Geigenkasten. Doch so schlimm auch alles aussieht - die Kußmanns sind ja bei der "Sirius" gut versichert.

 

Zunächst wollen Peter und Eva gegenüber dem Agenten der "Sirius"-Versicherung ganz korrekte Angaben über Art und Höhe des Schadens machen. Doch von den Nachbarn, Bekannten und Freunden werden sie belehrt, dass man Umfang und Wert des Gestohlenen höher angeben muss, um letztlich von der Versicherung den wirklichen Schaden ersetzt zu bekommen. 

 

Vor allem Mick, Peters Freund - beide sind Mitglieder des Städtischen Symphonieorchesters - weiß aus eigener Erfahrung, wie man mit "Versicherungsfritzen" umzugehen hat, damit man als Versicherter zu seinem Recht kommt und vielleicht noch ein bisschen mehr.

 

Jörg Pleva (1942-2013) - Foto: VIRGINIA Hannelore Elsner - Foto: VIRGINIA

Die beiden Hauptdarsteller des Fernsehspiels als Ehepaar Kußmann: Jörg Pleva und Hannelore Elsner

©Virginia Shue, Hamburg

starfotos@virginia-hamburg.de

Bei der Schadensmeldung befolgen Peter und Eva dann auch den Freundesrat. Versicherungsagent Kummer nimmt die Angaben anstandslos zu Protokoll und stellt ihnen eine schnelle und großzügige Regulierung  des Schadens in Aussicht. Dafür soll Peter bei der "Sirius" eine Lebensversicherung abschließen.

 

Die Kußmanns planen nun gemeinsam die Neueinrichtung der Wohnung: die "Sirius" wird ja bald zahlen. Doch die Versicherung schickt zunächst einen Schätzer ins Haus, um den Wert der gesamten Einrichtung zu taxieren. Das Ergebnis ist einigermaßen niederschmetternd für die Kußmanns. Die Schadensregulierung, die ihnen von der Versicherung vorgeschlagen wird, entspricht lediglich 50 Prozent der von ihnen beanspruchten Summe. Das wollen sich die Kußmanns nicht bieten lassen - nie und nimmer.

Wütend sucht Peter Kußmann die "Sirius"-Versicherung auf, um gegen das magere Angebot für eine Schadensregulierung zu protestieren. Ihm wird vorgehalten, dass er leider unterversichert ist und bedauerlicherweise ein Teil des Schadens wegen Vandalismus von Versicherungsvertrag nicht abgedeckt sei. Folglich könne man den Schaden nun mal nicht in der vollen Höhe anerkennen.

 

Peter ist damit ganz und gar nicht einverstanden. Jetzt bleibt ihm nur noch der Rechtsweg. Sein Freund Mick bestätigt ihn darin. Gegen ein entsprechendes Honorar ist der angesehene und vielbeschäftigte Rechtsanwalt Dr. Neudeck bereit, die Interessenvertretung des Ehepaares Kußmann zu übernehmen. Bei der "Sirius" zeigt die Prozessdrohung des Anwaltes auch tatsächlich Wirkung. "Aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung" erklärt sich die Versicherung bereits, ihr Angebot um 3000 DM zu erhöhen.

 

Peter freut sich, aber Mick, der nun mal alles besser weiß, rät zum Prozessieren. Die Konzessionsbereitschaft der Versicherung lässt auf ein schlechtes Gewissen schließen, also ist ja doch mehr zu holen! Als Freund ist er sogar bereit, vor Gericht zu bezeugen, dass der gestohlene Teppich tatsächlich so viel wert war wie von Peter und Eva angegeben.

 

So wird denn, trotz Abratens des Anwaltes, die "Sirius"-Versicherung verklagt.

 

Voller Ungeduld sehen nun Peter und Eva dem Prozess entgegen, der ihnen zu ihrem guten Ruf verhelfen soll. Aber irgendwie ist der Anwalt zu lasch, vertritt nicht energisch genug ihre Interessen - findet jedenfalls Peter -, und so wird kurzentschlossen der Anwalt gewechselt. Rechtsanwalt Jung rühmt sich, besonders klagefreudig und kompromisslos zu sein. Da nimmt Peter auch gern in Kauf, dass mit dem Anwaltswechsel eine doppelte Beratungsgebühr fällig wird.

 

Der Tag des ersten Gerichtstermins ist da. Atemlos und aufgeregt erscheint das Ehepaar Kußmann im Verhandlungssaal, doch mehr als die Entscheidung des vorsitzenden Richters, dass erst mal ein neutrales Gutachten einzuholen sei, und die Verkündung des neuen Termins, kommt für diesmal nicht heraus.

Natürlich ist für den vom Gericht bestellten Sachverständigen ein Kostenvoranschlag fällig, und den haben erstmal die Kläger zu leisten, also Peter und Eva. Das Bankkonto ist längst überzogen und so muss ein Kleinkredit aufgenommen werden, um die laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können. Nicht nur Geld, seine ganz Energie und Zeit opfert Peter zunehmend dem Prozess. Er kommt unpünktlich zu den Orchesterproben; unkonzentriert verpatzt er die Musikeinsätze. Die Chance, beruflich aufzusteigen, wird vertan. 

 

Inzwischen ist die Polizei einer Diebesbande auf die Schliche gekommen. Unter dem Diebesgut, bereits versetzt im Leihhaus, findet sich auch Evas wertvoller Pelzmantel. 2000 Mark müssen die Kußmanns für die Auslösung zahlen. Dann beschlagnahmt die Polizei den Pelzmantel - als Beweismittel gegen die Diebe.

Beim zweiten Gerichtstermin schlägt der Richter einen Vergleich vor. Zermürbt von den Umständen und den Schwierigkeiten wollen die Kußmanns annehmen, aber diesmal ist es die Versicherung, die einen Vergleich ablehnt...

 

Endlich gibt es ein Urteil: Die Kußmanns haben gewonnen. Die Wohnung wird aufwändig renoviert und eingerichtet. Die Versicherung muss ja zahlen. Doch die geht statt dessen in Berufung. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die Aussagen der dingfest gemachten Diebe nicht so ganz und in jedem Punkt mit den Angaben der Kußmanns übereinstimmen.

 

So geht denn der Prozess in die zweite Instanz. Peter verwickelt sich vor dem Gericht in Widersprüche. Die Folge: Diesmal fällt der Richterspruch weit schlechter für die Kußmanns aus. Von der erstrittenen Entschädigung bleibt nach Abzug der Prozesskosten kaum noch was übrig.

 

Zu allem Unglück stehen Peter und Eva am Ende auch noch als kleine Betrüger da. Dabei wollten sie doch nie mehr, als ihnen zusteht...

  

(Quelle: Das Fernsehspiel im ZDF, Heft 34, September - November 1981, herausg. vom Zweiten Deutschen Fernsehen, Informations- und Presseabteilung/Öffentlichkeitsarbeit)

 

  

  

   

  

  

 


  

 

 

  

   

   

   

   

   

   

    

   

   

  

Layout: Rosemarie Kuheim

Bearbeitet: 8. April 2023

  

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