Jägerschlacht 

1982

 

Filmliste Wigbert Wicker

 

  

  

Regie

Wigbert Wicker

Regie-Assistenz

Patricia von Gaetani

Drehbuch

Wigbert Wicker

Herstellungsleitung

Werner Rieb

Produktionsleitung

Horst Schaffer

Produktion

Werner Rieb Productions Film GmbH, München / Stella Film GmbH, München / ZDF, Mainz

Kamera

Petrus Schloemp

2. Kamera

Rainer Lanuschky, Wolf Bachmann

Kamera-Assistenz

Francisco Bataller, Heinz-Holger Thiel, Christian Sebaldt

Schnitt

Ursula Eplinius

Musik

Robert Lovas

Ausstattung

Wolf Witzemann

Ton

Rainer Wiehr, Ulli Winkler

Musik

Robert Lovas

Kostüme

Regina Bätz

FSK

-

Länge

93 Minuten

Sonstiges

-

FBW-Bewertung

-

Ur-/Erstaufführung

Kinostart: 20.02.1982

Genre

Heimatfilm, Drama

  

  

  

Darsteller

Rolle

Bernd Stephan

Andreas Hornsteiner

Heinrich Schweiger J. B. Mayer, Jagdaufseher
Paul Hoffmann Abt
Günther Ungeheuer Landgraf
Ulli Maier Maria, Braut von Andreas
Marina Demetz Margaretha Schwarzenegger
Erika Wackernagel Mutter
Hans Beerhenke Moschner
Wolfgang Völz von Waitl
Dieter Augustin Neureuther-Ranitzki
Michael Fitz Peter Schwarzenegger
Martin Flatz Flori, Bruder von Andreas
Theo Rufinatschka Brigadier Heigl
Klaus Rainer Gaisthaler
Jürgen König 1. Jagdgehilfe
Franz Brida Stoiber
Ivo Egger Strauss
Maria Esser Frau Schwarzenegger
Franz Fink Wirt
Ernst Fischer Pfarrer
Florian Gamper Toni Mitterer
Heinz Gamper Martin Bachmaier
Oliver Grimm Michael Sailer
Kurt Hartmann Hauptmann
Karl Helm Sänger
Paul Kofler Johann Graber
Christian Laner Gendarm
Georg Lohmeier Pater Gregor
Viktor Maier Richter
Franz Traubenreif Sebastian Schwarzenegger
Helmut Trenkwalder Adam Stöckl
Horst Trenkwalder Tandler
Gudrun Ulrich Gräfin
Gustl Untersulzner Lorenz Weidner
Hans Wieser Oppelt
Josef Winkler Lorenz Buchner
Siegfried Wolters Diener

                  

 

 

Inhalt  

 

Vier Uhr früh, Morgendämmerung in den Bergen. Die Bauern werden als Gehilfen für die königliche Treibjagd zusammengetrommelt. Hoch in einem Tag frühstücken die Herrschaften. Wie ein bizarrer Fremdkörper in der Natur wirkt die Festtafel mit den achtzehn blutrot gepolsterten Stühlen. Die königliche Jagdgesellschaft liegt auf der Lauer. Da verschrecken plötzlich Kühe mit ihrem Glockengebimmel das Wild. Verärgert über den Vorfall erlässt der Landesherr ein Verbot: Die Bauern dürfen ihr Vieh nicht mehr auf die Alm auftreiben. Mitten in eine Dorfhochzeit platzen die Gendarmen und verkünden diese Anordnung. Auch singen, musizieren und tanzen sind ab sofort streng untersagt, um das Wild nicht zu stören. Auf Zuwiderhandlung stehen Strafen. 

 

Die ratlosen Bauern wenden sich an den Klosterabt. Doch seine Fürsprache bei der Obrigkeit nützt nichts. Auch er wird vom Landesherr angemahnt: "Eine Kutte ist kein verlässlicher Schutz, auch Mönche wurden schon verbrannt."

 

Still beugen sich die Bauern der Willkür, nur einer widersetzt sich: Andreas Hornsteiner. Er musste sein Jura-Studium nach dem Tod seines Vaters abbrechen, um den Hof weiterzuführen - jetzt besteht er auf seinem ererbten Recht: "Mein Vater hat sich vor dreißig Jahren freigekauft, der Hof und die Wiesen gehören mir. Ich treibe auf!"

Die königlichen Jagdgehilfen warten mit geladenen Gewehren. Sie massakrieren Hornsteiners Kühe bis zum letzten Stück. Der aufmüpfige Bauer pocht weiter auf sein Recht. Er stört ein Fest des Landesherrn. Vor den versammelten Gästen fordert er Schadenersatz: "Genau 300 Gulden. Soviel waren meine Kühe wert."

 

Er gibt sich nicht mit hundert, nicht mit hundertfünfzig und auch nicht mit zweihundert zufrieden. Bis der Landesherr scheinbar einwilligt: "Gut, du bekommst 300 Gulden, aber als Strafe . Die musst du bis zum Herbst bezahlen. 

 

So verhöhnt, greift Hornsteiner zu Rache. Er beginnt zu wildern. Fünfzig Gulden bringt der Erlös für die ersten, heimlich erlegten, königlichen Gemsen. Nun beginnt die Hatz auf den Wilderer. Die Gendarmerie und der besonders hinterhältige königliche Oberjäger Mayer rücken aus. Hornsteiner und der alte Wilderer Moschner, dem er sich angeschlossen hat, stellen sich erneut. Vor Gericht werden beide freigesprochen: Weil sich in ihrem Rucksack nur ein toter Ziegenbock befand.

 

Dem königlichen Oberjäger bleibt der Spott. In einer Wirtschaft wird er mit einem Lied verhöhnt. Man singt von einem, der einen Ziegenbock nicht von einer Gams unterscheiden kann. Der königliche Oberjäger erschießt den Sänger, einen Bauernsohn. Das Begräbnis verhärtet die Fronten. Hornsteiner schießt dem Landesherrn seinen Wildbestand Stück für Stück weg.

 

Die Verfolgung nimmt an Brutalität zu. Der kleine Bruder von Andreas wird halb totgeschlagen und sein Bauernhof niedergebrannt. Die Mutter stirbt im Gefängnis. Doch Hornsteiner gibt nicht auf. Er geht noch tiefer in den Wald, noch höher in die Berge. Seine Abrechnung ist grausam. Blind vor Wut und Schmerz rottet er die letzten königlichen Hirsche und Gemsen aus und hängt die Beute seinen Verfolgern vor die Nase.

 

Eine ganze Armee von Gendarmen und Gebirgsjägern sucht inzwischen nach ihm. Vergeblich. Unter dem Volk beginnt die Legende zu keimen: "Von einem, der Hirsche mit den bloßen Händen erwürgt, mit Geistern spricht und dort ist, wo keiner hinkommt."

 

Düster sind die Berge, den Verfolgern ist nicht geheuer. Als der königliche Oberjäger Mayer mit seinen fünf Gehilfen Hornsteiner dicht auf den Fersen ist, geraten sie in Hinterhalt. Sie finden zu den Felsen gedrängt ihr Todesurteil: Erschossen, alle der Reihe nach.

 

Mit dem Fluch der Berge belegt, ergreifen die Verfolger verängstigt die Flucht. Der Landesherr, der sie bereits persönlich anführt, bleibt allein: Nur er und eine Felswand - wie beim letzten Gericht - und irgendwo unsichtbar Andreas Hornsteiner. Die Rache ist vollzogen: Tödlich getroffen sind der Landesherr zu Boden. Doch fortan soll mit Blutvergießen Schluss sein. Der Klosterabt mahnt Andreas zur Vernunft, das Land braucht wieder Ruhe und Frieden. Andreas muss seine Heimat verlassen, "um mit Gott und sich selbst wieder ins Reine zu kommen".

 

Seine Flucht ist vorbereitet. Der Klosterabt gibt ihm ein Begleitschreiben. Andreas tritt die Reise über die Gletscher an. Seine Verlobte und sein kleiner Bruder begleiten ihn. Der Weg über einen verschneiten Bergkamm endet in den Wolken. Führt er in den Himmel?

 

 

(Quelle: Kino - Bundesdeutsche Filme auf der Leinwand 1982/83, herausgegeben von Robert Fischer, Verlag Monika Nüchtern, München)

  

  

 

  

Filmdienst schreibt: "Das Recht in die eigene Hand nehmend, kämpft ein Bauer gegen den despotischen Landesherrn. Er gibt erst Ruhe, als der Graf und seine Helfer durch seine Hand ums Leben gekommen sind. Deutscher Heimatfilm der achtziger Jahre, der die Gelegenheit zu einer Erweiterung des Genres kaum nutzt." 

  

 


  

 

 

  

   

   

   

   

   

   

    

   

   

  

Layout: Rosemarie Kuheim

Bearbeitet: 1. März 2021

  

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