Jägerschlacht
1982
Inhalt
Vier Uhr früh, Morgendämmerung in den Bergen. Die Bauern werden als Gehilfen für die königliche Treibjagd zusammengetrommelt. Hoch in einem Tag frühstücken die Herrschaften. Wie ein bizarrer Fremdkörper in der Natur wirkt die Festtafel mit den achtzehn blutrot gepolsterten Stühlen. Die königliche Jagdgesellschaft liegt auf der Lauer. Da verschrecken plötzlich Kühe mit ihrem Glockengebimmel das Wild. Verärgert über den Vorfall erlässt der Landesherr ein Verbot: Die Bauern dürfen ihr Vieh nicht mehr auf die Alm auftreiben. Mitten in eine Dorfhochzeit platzen die Gendarmen und verkünden diese Anordnung. Auch singen, musizieren und tanzen sind ab sofort streng untersagt, um das Wild nicht zu stören. Auf Zuwiderhandlung stehen Strafen.
Die ratlosen Bauern wenden sich an den Klosterabt. Doch seine Fürsprache bei der Obrigkeit nützt nichts. Auch er wird vom Landesherr angemahnt: "Eine Kutte ist kein verlässlicher Schutz, auch Mönche wurden schon verbrannt."
Still beugen sich die Bauern der Willkür, nur einer widersetzt sich: Andreas Hornsteiner. Er musste sein Jura-Studium nach dem Tod seines Vaters abbrechen, um den Hof weiterzuführen - jetzt besteht er auf seinem ererbten Recht: "Mein Vater hat sich vor dreißig Jahren freigekauft, der Hof und die Wiesen gehören mir. Ich treibe auf!" Die königlichen Jagdgehilfen warten mit geladenen Gewehren. Sie massakrieren Hornsteiners Kühe bis zum letzten Stück. Der aufmüpfige Bauer pocht weiter auf sein Recht. Er stört ein Fest des Landesherrn. Vor den versammelten Gästen fordert er Schadenersatz: "Genau 300 Gulden. Soviel waren meine Kühe wert."
Er gibt sich nicht mit hundert, nicht mit hundertfünfzig und auch nicht mit zweihundert zufrieden. Bis der Landesherr scheinbar einwilligt: "Gut, du bekommst 300 Gulden, aber als Strafe . Die musst du bis zum Herbst bezahlen.
So verhöhnt, greift Hornsteiner zu Rache. Er beginnt zu wildern. Fünfzig Gulden bringt der Erlös für die ersten, heimlich erlegten, königlichen Gemsen. Nun beginnt die Hatz auf den Wilderer. Die Gendarmerie und der besonders hinterhältige königliche Oberjäger Mayer rücken aus. Hornsteiner und der alte Wilderer Moschner, dem er sich angeschlossen hat, stellen sich erneut. Vor Gericht werden beide freigesprochen: Weil sich in ihrem Rucksack nur ein toter Ziegenbock befand.
Dem königlichen Oberjäger bleibt der Spott. In einer Wirtschaft wird er mit einem Lied verhöhnt. Man singt von einem, der einen Ziegenbock nicht von einer Gams unterscheiden kann. Der königliche Oberjäger erschießt den Sänger, einen Bauernsohn. Das Begräbnis verhärtet die Fronten. Hornsteiner schießt dem Landesherrn seinen Wildbestand Stück für Stück weg.
Die Verfolgung nimmt an Brutalität zu. Der kleine Bruder von Andreas wird halb totgeschlagen und sein Bauernhof niedergebrannt. Die Mutter stirbt im Gefängnis. Doch Hornsteiner gibt nicht auf. Er geht noch tiefer in den Wald, noch höher in die Berge. Seine Abrechnung ist grausam. Blind vor Wut und Schmerz rottet er die letzten königlichen Hirsche und Gemsen aus und hängt die Beute seinen Verfolgern vor die Nase.
Eine ganze Armee von Gendarmen und Gebirgsjägern sucht inzwischen nach ihm. Vergeblich. Unter dem Volk beginnt die Legende zu keimen: "Von einem, der Hirsche mit den bloßen Händen erwürgt, mit Geistern spricht und dort ist, wo keiner hinkommt."
Düster sind die Berge, den Verfolgern ist nicht geheuer. Als der königliche Oberjäger Mayer mit seinen fünf Gehilfen Hornsteiner dicht auf den Fersen ist, geraten sie in Hinterhalt. Sie finden zu den Felsen gedrängt ihr Todesurteil: Erschossen, alle der Reihe nach.
Mit dem Fluch der Berge belegt, ergreifen die Verfolger verängstigt die Flucht. Der Landesherr, der sie bereits persönlich anführt, bleibt allein: Nur er und eine Felswand - wie beim letzten Gericht - und irgendwo unsichtbar Andreas Hornsteiner. Die Rache ist vollzogen: Tödlich getroffen sind der Landesherr zu Boden. Doch fortan soll mit Blutvergießen Schluss sein. Der Klosterabt mahnt Andreas zur Vernunft, das Land braucht wieder Ruhe und Frieden. Andreas muss seine Heimat verlassen, "um mit Gott und sich selbst wieder ins Reine zu kommen".
Seine Flucht ist vorbereitet. Der Klosterabt gibt ihm ein Begleitschreiben. Andreas tritt die Reise über die Gletscher an. Seine Verlobte und sein kleiner Bruder begleiten ihn. Der Weg über einen verschneiten Bergkamm endet in den Wolken. Führt er in den Himmel?
(Quelle: Kino - Bundesdeutsche Filme auf der Leinwand 1982/83, herausgegeben von Robert Fischer, Verlag Monika Nüchtern, München)
Filmdienst schreibt: "Das Recht in die eigene Hand nehmend, kämpft ein Bauer gegen den despotischen Landesherrn. Er gibt erst Ruhe, als der Graf und seine Helfer durch seine Hand ums Leben gekommen sind. Deutscher Heimatfilm der achtziger Jahre, der die Gelegenheit zu einer Erweiterung des Genres kaum nutzt."
Layout: Rosemarie Kuheim Bearbeitet: 1. März 2021
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